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   VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16 Ge   

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https://dejure.org/2016,37745
VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16 Ge (https://dejure.org/2016,37745)
VG Gera, Entscheidung vom 26.09.2016 - 3 E 645/16 Ge (https://dejure.org/2016,37745)
VG Gera, Entscheidung vom 26. September 2016 - 3 E 645/16 Ge (https://dejure.org/2016,37745)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Dieser ist als Anlieger einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße mit deren Schicksal in der Weise verbunden, dass er den Gemeingebrauch Dritter und etwaige Beeinträchtigungen des Anliegergebrauchs, die aus dem Gemeingebrauch bzw. der allgemeinen Zweckbestimmung der Straße resultieren, hinnehmen muss und deshalb unter dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs insbesondere nicht verlangen kann, dass der Verkehr auf der an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße seiner Art und/oder seinem Umfang nach stets unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. August 1982 - 4 C 58.80 - zit. nach Juris).

    Geschützt ist nur die Verbindung des Anliegergrundstücks mit dem öffentlichen Wegenetz als solche, nicht aber die Art und Weise des Zugangs und Abgangs, insbesondere deren Bequemlichkeit oder Leichtigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. August 1982 - 4 C 58.80 - zit. nach Juris).

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Ein gewerbetreibender Straßenanlieger, der den Gemeingebrauch an der Straße für seinen Betrieb nutzt, muss Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienen, bis zu einer verhältnismäßig hoch anzusetzenden Opfergrenze entschädigungslos dulden, da er mit dem Schicksal der Straße verbunden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - OLG Brdb, Urt.v. 10. März 1998 - 2 U 193/96 - jeweils zit. nach Juris).

    Denn der Gemeingebrauch ist bereits durch die Zweckbestimmung der Straße in der Weise begrenzt, dass auch die Anlieger gewisse, den Gemeingebrauch tatsächlich einschränkende Maßnahmen, die aus dem Zweck der Straße folgen, hinnehmen müssen, sofern nur die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - zit. nach Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Zu einem Gewerbebetrieb gehören nicht nur das Betriebsgrundstück und die Betriebsräume sowie Einrichtungsgegenstände, Warenvorräte und Außenstände; auch die geschäftlichen Verbindungen, Beziehungen, der Kundenstamm und alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht, gehören dazu (OVG Schl-Hol, Urt. v. 28. April 2016 - 4 LB 9/15 - zit. nach Juris).

    Das gilt auch für Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Sach- oder Rechtslage ergeben (OVG Schl-Hol, Urt. v. 28. April 2016 - 4 LB 9/15 - zit. nach Juris).

  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Demgemäß schützt den Antragsteller seine Stellung als Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen, die mit dem (zulässigen) Gemeingebrauch der Straße durch andere bzw. hier mit der im Interesse der Allgemeinheit erfolgenden Umleitung des Straßenverkehrs allgemein verbunden sind (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 1. August 2016 - 3 K 74/16.NW - VG Osnabrück, Urt. v. 5. Juli 2002 - 2 A 112/00 - jeweils zit. nach Juris).

    Ein Gewerbetreibender, dessen Gewerbebetrieb an einer innerstädtischen Straße liegt, kann nicht damit rechnen, dass die für ihn als günstig empfundene Verkehrssituation - hier Parkplätze unmittelbar vor den Büroräumen - unverändert bleibt (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 1. August 2016 - 3 K 74/16.NW - zit. nach Juris).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Unter Berücksichtigung des der Straßenverkehrsbehörde bei der Auswahl des Mittels zustehenden (fachlichen) Einschätzungsspielraums (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. September 2010 - 3 C 37.09 - zit. nach Juris) ist es nicht zu beanstanden, dass andere (mildere) Mittel als nicht gleich geeignet eingestuft wurden, um den Verkehr umzuleiten.
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Nicht umfasst vom verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums sind bloße Umsatz- und Gewinnchancen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. Juni 2016 - 1 BvR 1015/15 - zit. nach Juris).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Dabei handelt es sich - insbesondere wenn wie vorliegend nur ein überschaubarer Zeitraum betroffen ist - nicht um eine außergewöhnliche Belastung, insbesondere deutet vorliegend nichts auf Staub- und Lärmeinwirkungen hin, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1986 - 7 C 76/84 - OVG Bremen, Urt. v. 11. Februar 2016 - 1 B 241/15 - jeweils zit. nach Juris).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Was die behördliche Ermessensausübung betrifft, kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1993 - 11 C 35/92 - zit. nach Juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Regelmäßig ist der Aufrechterhaltung einer straßenverkehrsrechtlichen Regelung der Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2013 - 1 BvR 2025/03 - zit. nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks

    Auszug aus VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Schließlich ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die vorübergehende Benutzung von Parkplätzen in mehreren hundert Meter Entfernung für den Antragsteller mit unzumutbaren Erschwernissen verbunden ist (vgl. VGH Bad-Württ, Urt. v. 28. Februar 2002 - 5 S 1121/00 - zit. nach Juris).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

  • OVG Bremen, 11.02.2016 - 1 B 241/15

    Anforderungen für die Anordnung von Tempo 30 wegen Lärmschutz -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05

    Kein Abwehranspruch gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstandes in einer

  • OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 193/96
  • VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00

    Anliegergebrauch; Bushaltestelle; Gemeingebrauch; verkehrsbehördliche Anordnung

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581

    Sperrung einer Ortsstraße für den Schwerlastverkehr, um außerordentliche Schäden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1991 - 23 B 2230/91

    Abwehrrechte; Gewerbebetrieb; Rückbau; Zufahrtsstraße

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